Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft. Es regelt die Rahmenbedingungen für den Schutz von Personen, die Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige regelwidrige Handlungen im beruflichen Umfeld geben.
Die NeSA hat zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Als externe, digitale Ombudsstelle nutzt die NeSA das System „hintcatcher“. Über diese Plattform können Hinweise vertraulich und – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – auch anonym übermittelt werden.
Das Hinweisgebersystem der NeSA ist unter folgendem Link erreichbar:
👉 https://report.hintcatcher.com/6u410bawM7JGBBhTpSJA/